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Terminvergabe

Gesetzlich versicherte Patienten

Entgegen weitverbreiteter Vorstellungen kann ein niedergelassener Arzt nicht in unbegrenzter Zahl Kassenpatienten betreuen und behandeln.

Zunächst einmal benötigt er eine sogenannte Kassenzulassung. Die Vergabe von Kassenzulassungen wird regional jedoch streng reglementiert. Unsere Praxis verfügt über einen einzigen Kassensitz und kann einen zweiten nicht erhalten, weil in Köln keine weiteren Kassensitze zur Verfügung stehen. Für eine Praxis mit mehreren Hautärzten bedeutet das, dass unabhängig von der Zahl der beschäftigten Ärzte maximal 50 Wochenstunden Behandlungszeit für gesetzlich versicherte Patienten zur Verfügung stehen. In unserer Praxis werden diese 50 Stunden vollständig für die Behandlung von Kassenpatienten genutzt.

Überschreiten wir diese Stundenzahl, drohen uns erhebliche Strafzahlungen.

Wir haben wegen unserer großen Beliebtheit jeden Tag zwischen 100 und 150 Terminanfragen gesetzlich versicherter Patienten, die wir unmöglich erfüllen können, da wir uns auch für jeden Kassenpatienten im Schnitt 15 Minuten Zeit nehmen. Den somit wöchentlich 200 (4 Patienten/Stunde mal 50 Stunden) behandelbaren Patienten stehen also über 600 Behandlungswünsche gegenüber.

Eine Ausnahme können wir nur bei einem echten Notfall machen. Akute Beschwerden sind bei Hautärzten fast immer die Regel, zählen aber nur selten als Notfall. Wir verstehen die Not unserer Patienten und auch, dass jeder Patient sich als besonderen Fall versteht. Deshalb haben wir versucht mit einer „Akutsprechstunde“ dieses Problem zu lösen. In unserer Praxis kam es jedoch innerhalb weniger Tage zu einem Andrang von mehr als 40 Patienten gleich zu Beginn jeder Akutsprechstunde. Die Diskussionen um die Notwendigkeit einer sofortigen Behandlung führten dann nicht nur häufig zu verbalen Aggressionen, sondern sogar körperlichen Übergriffen auf unsere Mitarbeiter und unbeteiligte Patienten, was uns zum Ziehen der Notbremse zwang.

Deshalb vergeben wir Termine nur noch nach Vereinbarung