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Hautkrebserkrankungen nehmen weltweit immer mehr zu. Alleine in Deutschland erkranken jährlich über 230.000 Menschen an Hautkrebs.

Dabei ist der Begriff „Hautkrebs“ erst einmal nur ein Sammelbegriff für unterschiedliche bösartige Wucherungen der Hautzellen. Grundsätzlich muss man zunächst zwischen dem landläufig als „weißem Hautkrebs“ bezeichneten und dem sogenannten „schwarzen Hautkrebs“ unterscheiden.

Der schwarze Hautkrebs oder das maligne Melanom

Das maligne Melanom, also der „schwarze Hautkrebs“, ist der Krebs, der aus den Pigmentzellen entsteht. Die Pigmentzellen befinden sich nicht nur in den Muttermalen unserer Haut, sondern eigentlich überall dort, wo unsere Haut bräunen kann. Also kann auch ein Melanom überall am Körper entstehen und nicht nur dort wo Muttermale sind. Melanome werden in Deutschland jährlich mehr als 20.000 mal diagnostiziert. Melanome neigen dazu, schnell Metastasen (Tochtergeschwülste) zu bilden, daher ist eine möglichst frühe Diagnose und Entfernung nötig. Früh erkannte Melanome können durch eine Operation oft dauerhaft geheilt werden.

Der weiße Hautkrebs

Der „weiße Hautkrebs“ ist sehr viel häufiger. Über 200.000 Menschen erkranken in Deutschland jährlich daran. Einen eigentlichen „weißen Hautkrebs“ gibt es gar nicht, vielmehr gehören dazu unterschiedliche Krebsarten, die eines gemeinsam haben: Sie entstammen der Haut, sind aber nicht aus Pigmentzellen entstanden, sondern aus anderen Hautzellen.

Häufige „weiße Hautkrebsarten“ sind z.B. das Basaliom oder das Plattenepithelkarzinom.

Da sich diese Krebsarten in Wachstum und Metastasierungsneigung stark unterscheiden, gibt es für jede Art von „weißem Hautkrebs“ unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten. Bei manchen Krebsarten sollte operiert werden, andere können mit einer Lasertherapie, einer photodynamischen Therapieoder einer Cremebehandlung schonend und effektiv behandelt werden.

Das Plattenepithelkarzinom als weißer Hautkrebs entsteht häufig erst im Verlauf aus sehr frühen Vorstufen von Hautkrebs. Diese bilden sich, wenn die Haut über viele Jahre wiederholt ungeschützt ohne Sonnencreme der Sonne ausgesetzt wurde.

Bei Menschen über 70 Jahren finden sich diese Vorstufen des Plattenepithelkarzinoms bei etwa jedem Dritten. Man nennt sie aktinische Keratosen. Meist sitzen sie an der Gesichtshaut, den Handrücken, den Ohren und bei altersbedingtem Haarverlust an der Kopfhaut, also den Körperregionen, die ständig der Sonne ausgesetzt sind. Sie können wenige Millimeter bis mehrere Zentimeter groß werden. Aktinische Keratosen lassen sich oft früher erfühlen, als sehen. Zu Beginn fühlen sie sich an wie ein Sandpapier. Später erkennt man dann einen nicht abheilenden meist rötlichen Fleck, der langsam eine Kruste entwickelt, aber über Monate nicht abheilt. Unbehandelt kann dann ein „weißer Hautkrebs“ entstehen. Rechtzeitig erkannte aktinische Keratosen können durch schonende Verfahren wie die photodynamische Therapie oder Laserbehandlungen sehr effektiv behandelt werden, so kann ein Übergang in einen Hautkrebs verhindert werden.

Für Patienten die beruflich viel der Sonne ausgesetzt sind oder waren, kann beim Auftreten von aktinischen Keratosen eine Anerkennung als Berufserkrankung sinnvoll sein. Die Berufsgenossenschaften übernehmen zum Teil Behandlungsverfahren, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden, insbesondere Lasertherapien und die photodynamische Therapie. Auch werden die Kosten einer besonders stark schützenden Sonnencreme nach Anerkennung einer Berufserkrankung komplett übernommen.